Allgemeine Geschäftsbedingungen

Offroad-Team Landsberg
Carlsfelder Str. 8
06188 Landsberg
Inhaber: Benno Winter

Tel.: 034602 / 23885
Fax: 034602 / 23884
E-Mail: team@offroad-landsberg.de

St.-Nr.: 111/287/00058
IBAN: DE64 8009 3784 0000 1105 07

§ 1 Veranstalter:

Die Panzerfahrschule des Offroad-Teams Landsberg wird von Benno Winter, Carlsfelder Str. 8, 06188 Landsberg betrieben. Die Nutzung des Angebotes und deren Vermittlung erfolgt auf Grundlage der folgenden ‚Allgemeinen Geschäftsbedingungen‘.

§ 2 Vermittlung / Bezahlung / Einlösung / Gültigkeit:

1. Gegenstand des zwischen dem Veranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Vertrages ist der Erwerb eines Fahrtickets. Tickets gibt es in der Form von Einzeltickets. Das Ticket berechtigt den Eigentümer des Tickets zur Buchung des bestimmten Erlebnisses, zu dem vertraglich vereinbarten Preis und zu den einzeln bei der Buchung angeführten Bedingungen. Der Erwerb des Tickets erfolgt über die Internetseite Offroad Landsberg. Die bestellten Produkte können per PayPal, Überweisung oder bar bezahlt werden. Dem Kunden wird eine Buchungsbestätigung, Buchungsnummer und die Bankverbindung mitgeteilt, der Kunde benennt eine Postanschrift und eine Telefonnummer. Nach Eingang des Kaufpreises erfolgt die Lieferung des Tickets an die vom Kunden angegebene Person und Adresse. Je nach gewählter Versandart erfolgt die Auslieferung innerhalb von 1 – 7 Werktagen. Die Lieferfrist ist unverbindlich. Lieferfristen können sich bei Streik und im Falle höherer Gewalt verlängern. Das gleiche gilt bei Nichterfüllung etwaiger Mitwirkungspflichten

2. Die Einlösefrist für unsere Erlebnistickets/Fahrtickets beträgt 1 Jahr und beginnt mit dem Ticketkauf (Auftragsbestätigung), sofern einzelvertraglich keine abweichende Einlösefrist vereinbart und diese auf dem Fahrticket aufgedruckt ist. Das aufgedruckte Datum auf dem Ticket ist für die Einlösefrist maßgeblich. Im Zeitraum der Einlösefrist trägt das Offroad-Team Landsberg das Risiko von Preissteigerungen. Aufgrund der Preiskalkulation, Ersatzteilbeschaffung, politisch variierender Entscheidungen und
Kapazitätsplanung ist eine längere Übernahme des Preissteigerungsrisikos nicht möglich.
Die Einlösefrist für ein Fahrticket kann nach gegenseitiger Absprache gegen eine Bearbeitungsgebühr von mind. 35 % oder bis zur ggf. Preissteigerung verlängert werden.

3. Der Verkauf und Versand der Tickets erfolgt ganzjährig, aufgrund der Gewährleistung des Fahrspaßes kann die Einlösung der Tickets saisonal nur in der Zeit von Ende März bis Anfang November erfolgen. Dies ist im Hinblick auf die Gültigkeitsdauer für die Einlösung der Fahrtickes und Terminvereinbarung unbedingt zu berücksichtigen. Die Fahrtermine sind im Internet auf der Internetseite www.offroad-landsberg.de veröffentlicht. Terminvereinbarungen sind rechtzeitig mindestens 6 Wochen vor Einlösung ausschließlich telefonisch unter 034602/23885 zu vereinbaren. Vor Fahrtantritt hat der Kunde sein Original Fahrticket dem Veranstalter vorzulegen, eine Ableistung der Fahrt ohne Vorlage des gültigen Original-Fahrtickets ist nicht möglich. Bei Verlust oder Diebstahl von Fahrtickets übernimmt Offroad Landsberg keine Haftung für eine möglicherweise unrechtmäßige Einlösung des Tickets durch unberechtigte Dritte.

§ 3 Haftung:

1. Der Veranstalter haftet über eine Gruppenversicherung für alle Unfälle oder Schäden die während und im Zusammenhang mit der Fahrausbildung auftreten. Der Kunde erhält vor Antritt seiner Fahrt eine umfassende Sicherheitsbelehrung, die er unterschriftlich bestätigt. Für Verstöße gegen die Belehrung und der daraus resultierenden Folgen ist der Veranstalter nicht in die Pflicht zu nehmen.

2. Alle Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.

§ 4 Ausfall

1. Sofern bei einem Erlebnis ein bestimmtes Fahrzeug oder eine bestimmte technische Einrichtung oder die Beteiligung einer bestimmten Person zum Inhalt der Beschreibung gehört und diese am Tag der Teilnahme am Erlebnis nicht zur Verfügung steht, behält sich Veranstalter das Recht vor, einen entsprechenden Ersatz zu stellen oder das Erlebnis auch kurzfristig abzusagen. Der Ersatz kann durch andere nicht typengleiche Fahrzeuge bestehen. Im Falle des Ausfalls durch Mitteilung durch den Veranstalter behält der Tickets seine Gültigkeit.

2. Bei Nichtteilnahme zu einem bereits vereinbarten Termin ohne rechtzeitige vorherige begründete Rücktrittserklärung (mindestens 48 Stunden vor Termin gilt als rechtzeitig) gilt das Fahrticket als eingelöst und die Leistung des Veranstalters als erbracht.

§ 5 Preise

Der angebotene Preis des Fahrtickets ist bindend. Die angebotenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Zusätzlich fallen Versandkosten bei Lieferung an.

§ 6 Rücktritt von der Leistung / Widerrufsrecht:

1. Bis zur Buchung der Veranstaltung behält sich der Veranstalter das Recht vor, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit sämtliche oder einzelne Angebote vorübergehend oder auf Dauer zu ändern, zu unterbrechen oder einzustellen. Einmal ausgestellte Fahrtickets behalten Ihre Gültigkeit bei Unterbrechung der Angebote oder Änderung der Preise. Bei Einstellung eines Angebotes wird eine Alternative / Ersatz angeboten. Eine Auszahlung des Ticketpreises ist nicht möglich.

2. Es gilt das Widerrufsrecht entsprechend unserer Widerrufsbelehrung.

§ 7 Bezahlung:

Der Kunde zahlt den vertraglich vereinbarten Ticketpreis nach der von ihm gewählten Zahlungsart (§2 Abs. 1 dieser AGB), im Gegenzug erhält er das Fahrticket zugesandt.

§ 8 Voraussetzungen:

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, es wird eine gute körperliche Konstitution vorausgesetzt, alle körperlichen Einschränkungen, die Einfluss auf das Fahrerlebnis haben können, sind dem Veranstalter vor Fahrtantritt mitzuteilen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelnen Personen die Ausbildung zu verweigern, wenn durch die körperlichen Handycaps eine zu große Gefahr für den Kunden oder den Veranstalter zu befürchten ist. Alkohol, Drogen oder fahrbeeinträchtigende Medikamente sind vor und während der Ausbildung verboten!

§ 9 Ablauf:

Der Kunde erhält eine Sicherheitsbelehrung und eine Einweisung in den Umgang mit Ketten/Panzer/Fahrzeugtechnik. Das Tragen von alter Kleidung wird von uns empfohlen. Schadensersatzansprüche bezüglich verschmutzter oder ggf. zerrissener Kleidung werden nicht anerkannt. Der Kunde absolviert nach der Belehrung den festgelegten Fahrkurs unter Anleitung eines Fahrlehrers /Instruktors. Mit Ende des Parcours endet der zwischen Kunde und Veranstalter eingegangene Vertrag und gilt als erfüllt.

§ 10 Leistungsänderungen

Inhaltliche Abweichungen und Änderungen zu einzelnen Erlebnissen, die nach Kauf des Fahrtickets notwendig werden, erfolgen nur soweit sie den Gesamtinhalt und die Wirkung des gebuchten Erlebnisses nicht wesentlich beeinträchtigen.

§ 11 Webpräsentation – Copyright

Die Nutzung der Offroad-Landsberg Webseite erfolgt auf eigenes Risiko. Dies betrifft z.B. das Herunterladen von Inhalten und damit ggf. im Zusammenhang stehende Schäden oder Beeinträchtigungen an Ihrem Computersystem oder technischen Geräten. Inhalt und Gestaltung der Webseiten des Veranstalters sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ausschließlich und nach Belieben des Veranstalters von autorisierten Personen geändert oder ergänzt werden. Die Vervielfältigung der enthaltenen Daten und Informationen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.

§ 12 Änderungen der AGB:

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Es gelten die abrufbaren AGB in der jeweiligen Fassung, ohne dass ein gesonderter Hinweis hinsichtlich einer Änderung erfolgen muss.

§ 13 Salvatorische Klausel:

1. Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für etwaige Lücken.
2. Die von uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechen dem BDSG geschützt.

§ 14 Gerichtsstand bei Streitigkeiten:

Amtsgericht Halle

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.